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Sonderöffnung der Geschäfte in Schönberg zum "Verkaufoffenen Sonntag" am 5. Februar 2017

Am Sonntag den 5. Februar 2017 darf in Schönberg außerhalb der Bäderregelung ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden.

Auf Grund eines genehmigten Antrages des Gewerbevereins dürfen jetzt alle Handelsbetriebe in Schönberg in der Zeit von 11 Uhr bis 16 Uhr ihre Läden öffnen.   

Gemäß § 5 Abs. 1 Ladenöffnungszeitengesetztes hat das Amt Probstei als zuständige Behörde dem Antrag stattgegeben.

Das Amt Probstei lässt die Öffnung der Betriebe anlässlich der Aktion "Winterzauber-Verkauf" in der Zeit von 11 Uhr bis 16 Uhr am 5.2.2017 zu. Die  ansässigen Handelsbetriebe sind schriftlich und öffentlich informiert.

Wir bitten die teilnehmenden Betriebe sich an die genehmigten Öffnungszeiten zu halten.

 

1. Vorsitzende Knut Lindau