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Sonderöffnung zum Schönberger Weihnachtsmarkt am Sonntag den 4. Dez. 2016

Zum Schönberger Weihnachtsmarkt am 4. Dezember hat der Schönberger Gewerbeverein eine Sonderöffnung der Handelsbetriebe in Schönberg in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr beantragt. Gemäß § 10 Abs. 2 des Landenöffnungszeitengesetzes hat das Amt Probstei als zuständige Behörde die Öffnung des Verkaufsstellen zugelassen. Der Gewerbeverein Schönberg bittet alle Handelsbetriebe sich an die genehmigten Öffnungszeiten von 12.00 bis 17.00 Uhr am Sonntage den 4. Dezember zu halten. Eine Öffnung außerhalb dieser Zeit ist nicht zulässig.