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Anhaltende Perspektivlosigkeit und fehlende Hilfen bringen Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Existenznöte

Liebe Tourismusakteure,

nach fast sieben Monaten Lockdowns der Tourismusbranche aufgrund der Corona-Pandemie hat Ministerpräsident Daniel Günther gemeinsam mit Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz im Rahmen einer Pressekonferenz die Öffnung des Tourismus in Schleswig-Holstein ab dem 17. Mai angekündigt. Damit entspricht die Landesregierung den Forderungen des TVSH, touristischen Betrieben und Akteuren eine Perspektive zu geben. Ein sicherer Tourismus mit konsequentem Testregime, elektronischer Kontaktnachverfolgung und strikter Einhaltung der Kontakt- und Hygieneregeln hat dabei oberste Priorität. Eine tabellarische Übersicht der angekündigten Änderungen finden Sie im Anhang. Neben Informationen zur Bäderregelung, GEMA und Corona-Vermieterumfrage 2021 senden wir Ihnen mit unserem heutigen Rundschreiben die Pressemitteilung des Tourismusministeriums mit weiteren Hintergründen zu den geplanten Öffnungsschritten.

Ab 17. Mai können unter strengen Auflagen landesweit wieder Gastronomie und Beherbergungsbetriebe öffnen – Günther: „Viele Lerneffekte aus Modellprojekten“
Angesichts landesweit sinkender Corona-Infektionszahlen und einer erfolgreichen Zwischenbilanz der Tourismus-Modellprojekte in Eckernförde und der Schlei-Region wagt Schleswig-Holstein den nächsten Öffnungsschritt. Wie Ministerpräsident Daniel Günther, seine Stellvertreterin Monika Heinold und Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz am 5. Mai nach Beratungen mit den Spitzen der Jamaika-Regierungskoalition sagten, dürfen ab dem 17. Mai landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen.
Mit dem Schritt übertrage die Regierung die wesentlichen Regelungen aus den derzeit laufenden und noch anlaufenden Tourismus-Modellprojekten auf das gesamte Land. „Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen“, sagte Günther. Bei Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 greife wieder die Notbremse. „Aber vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir in der Gastronomie nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen“, ergänzte Buchholz.
Wie der Minister weiter erläuterte, dürfen Urlauber ab dem 17. Mai nur anreisen, wenn sie einen aktuellen und negativen Corona-Test vorlegen – so wie derzeit in den Modellprojekten auch. Anschließend müssen sie den Test spätestens alle 72 Stunden erneuern. Besucher von Innengastronomie dürfen Lokale nur mit einem negativen Testergebnis betreten, das nicht älter als 24 Stunden ist. Kontrolliert und dokumentiert werden müsse dies von den Betrieben, die im Schulterschluss mit dem jeweiligen Kreis oder der Kommune zudem auch die entsprechenden Testkapazitäten sicherstellen müssen.

Tourismusminister Buchholz: „Aus den bisherigen Modellprojekten wissen wir zudem, dass es sinnvoll ist, die Testergebnisse getrennt nach Gästen, Einheimischen und Beschäftigten im Tourismus-Gewerbe zu erfassen – das wollen wir auch so beibehalten.“
Den Beschäftigten der Hotel- und Gastrobranche solle zweimal wöchentlich ein Testangebot gemacht werden. Sollten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter entsprechende Testungen ablehnen, dürfen sie nur in Bereichen beschäftigt werden, in denen kein oder kein regelmäßiger Gästekontakt stattfindet.
Nach den Worten von Buchholz setze die neue Regelung Leitplanken, die in einzelnen Kreisen oder in Betrieben je nach aktueller Lage aber auch verschärft werden könnten. Mit Blick auf frisch gestartete oder anstehende Tourismus-Modellprojekte in Nordfriesland, der Lübecker Bucht oder in Büsum machte Buchholz zudem deutlich, dass sich das Land von der wissenschaftlichen Begleitung dieser Vorhaben weitere wertvolle Erkenntnisse erhoffe. „Ohne die Erfahrungen aus den bereits laufenden Projekten in Eckernförde und an der Schlei wäre der heutige Schritt kaum möglich gewesen“, so der Minister.
Quelle: Medieninformation des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, 05.05.2021.

Bäderregelung in Schleswig-Holstein bleibt bis 16. Mai landesweit ausgesetzt
Die schleswig-holsteinische Bäderregelung bleibt vorerst weiter ausgesetzt – zunächst bis zum 16. Mai. Wie Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz am 5. Mai in Kiel sagte, gelte dies auch für alle Tourismus-Modellregionen. „Auch wenn wir bundesweit nach wie vor die geringsten und stetig sinkenden Corona-Infektionszahlen haben, wollen wir derzeit noch keine zusätzlichen Anreize für Tagestouristen schaffen“, so Buchholz. Die entsprechende Änderungsverordnung wird am Mittwoch (5. Mai) veröffentlicht und tritt am 8. Mai in Kraft.
Wie Buchholz weiter sagte, gehe er davon aus, dass bei weiter sinkenden Inzidenzwerten im nächsten Schritt die Bäderverordnung in den Tourismus-Modellprojekten und darüber hinaus möglicherweise auch rasch landesweit wieder in Kraft gesetzt werden könne. Nach dem gestrigen Landeskabinett beraten heute die Spitzen der Jamaika-Koalition über die nächsten Öffnungsschritte im Tourismus.
Hintergrund: Normalerweise startet jedes Jahr am 15. März die Tourismus-Saison in Schleswig-Holstein. In 95 Städten und Gemeinden im Land – vor allem an den Küsten – dürfen dann die Geschäfte auch sonntags öffnen. Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich vor allem Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können.
Quelle: Medieninformation des Wirtschaftsministeriums SH, 05.05.2021.

Schließungszeiten in 2021 – Meldung an GEMA erforderlich
Der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben über die nachstehende Information der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) in Kenntnis gesetzt.

Einige Mitglieder standen zuletzt mit der GEMA und von ihr beauftragten Anwälten in Kontakt, da sie nicht auf Mahnungen reagiert haben, die von der GEMA aufgrund nicht bezahlter Vertragsrechnungen betreffend das Jahr 2021 versendet wurden. Auf Nachfrage erklärte die GEMA, dass Betriebe / Musiknutzer bzgl. ihrer für 2021 laufenden Verträge gegenwärtig keine Mahnungen erhalten und keine Einschaltung von Anwälten im Mahnverfahren erfolgt, wenn der GEMA die aktuellen und vergangenen, behördlich veranlassten Schließungszeiten (seit 1.1.2021) über das GEMA-Online-Portal mitgeteilt wurden.
Das bedeutet: Alle musiknutzenden Betriebe (z.B. in Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandelsbetriebe, Fitnessstudios, Spielhallen oder städtische Musiknutzer wie Schwimmbäder etc.), die im Jahr 2021 aufgrund behördlicher Veranlassung geschlossen hatten oder noch geschlossen haben, sollten der GEMA diese Schließungszeiten umgehend über das GEMA-Online-Portal (www.gema.de/portal) mitteilen. Sollte der behördliche Lockdown weiter andauern oder nach Öffnungsphasen wieder angeordnet werden, empfiehlt sich eine regelmäßige und aktuelle Meldung der Schließungszeiten gegenüber der GEMA (ca. alle 4 Wochen). Weitere Informationen über den genauen Ab-lauf finden Sie unter www.gema.de/musiknut-zer/gsvt/gutschriften/.
Auf diese Weise können GEMA-Mahnungen und streitige Auseinandersetzungen mit der GEMA im Vornherein weitgehend vermieden und eine effiziente, möglichst genaue Abwicklung der Gutschriften bzw. Rücküberweisungen (falls schon gezahlt wurde) gewährleistet werden. Die Meldung der Schließungszeiten muss über die GEMA-Internetseite (www.gema.de/portal) vorgenommen werden. Dort kann man dann unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ die entsprechenden Schließungstage angeben.
Quelle: Rundschreiben Nr. 128/2021, Städteverband Schleswig-Holstein.

Corona-Vermieterumfrage 2021: Anhaltende Perspektivlosigkeit und fehlende Hilfen bringen Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Existenznöte
Angesichts der angespannten Lage im Inlandstourismus haben der Deutsche Ferienhausverband e. V. und der Deutsche Tourismusverband e. V. eine gemeinsame Online-Umfrage durchgeführt, an der sich zwischen dem 19. und 28. April 2021 insgesamt 10.528 Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie regionale Agenturen beteiligt haben. Im Ergebnis wird deutlich, welche dramatischen Folgen die monatelangen Schließungen für den Ferienhaustourismus in Deutschland haben. Dabei stoßen die Maßnahmen zunehmend auf Unverständnis und Verzweiflung. Die Ergebnisse der Umfrage überreichen wir Ihnen im Anhang.

Quelle: TSVH-Rundschreiben 133 zur Coronakrise

+ Anlage

+ Vermieterumfrage

Öffnungszeiten ( April - September )
Mo, Mi, Do 9.00 - 16.00 Uhr
Fr 9.00 - 13.00 Uhr
Di + Sa geschlossen
Terminvereinbarungen möglich

Öffnungszeiten ( Oktober - März)
Mo, Mi, Do 9.00 - 14.30 Uhr
Fr. 9.00 - ...

Öffnungszeiten ( April - September )
Mo, Mi, Do 9.00 - 16.00 Uhr
Fr 9.00 - 13.00 Uhr
Di + Sa geschlossen
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Öffnungszeiten ( ...

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