§1 Abs, 1 der Landesverordnung Schleswig Holstein

 

Liebe Besucher des Schönberger Weihnachtsmarktes,

leider stehen Sie am Sonntag den 5.Dezember vor verschlossener Tür.

Laut §1 Abs. 1 der Landesverordnung Schleswig Holstein über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Tourismusorten (mit Bäderverordnung) ist es uns unter hoher Strafe untersagt unsere Geschäfte zu öffnen.

Wir bedauern es sehr, heute für unsere Kunden nicht da sein zu können. Wir hätten gerne für Sie geöffnet!
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass uns das Öffnen untersagt ist und wir die Läden geschlossen halten müssen.

Bitte besuchen Sie unser Schönberg für Ihren Weihnachtseinkauf doch auch innerhalb der Woche oder zu den nächsten Weihnachtsaktionen mit langen verkaufsoffenen Samstagen am 11. und 18. Dezember 2010.

Ihr Gewerbe- u. Fremdenverkehrsverein Schönberg

Der Vorstand