Bäderregelung ausgesetzt

(Bäderverordnung bis einschließlich 02.05.2021 ausgesetzt) Laut letzter Beschlussfassung der Landesregierung bleibt die Bäderreglung weiterhin bis zum 16. Mai 2021 ausgesetz.

Was ist die "Bäderregelung" eigentlich?

Die Bäderregelung erlaubt Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in touristisch geprägten Orten.

Touristische Orte mit einem hohen Gästeaufkommen haben meist großes Interesse daran, ihren Gästen lange Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen zu bieten. Schließlich orientiert sich ein Urlaubstag nicht daran, ob gerade Sonntag oder Montag ist.

 

Was ist erlaubt?

Die Bäderverordnung ermöglicht deshalb eine weitgehende Sonn- und Feiertagsöffnung der Verkaufsstellen in den touristisch bedeutsamen Orten Schleswig-Holsteins.

Für gut acht Monate im Jahr können die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden öffnen.

Den Touristen kann somit auch an den meisten Wochenenden eine gute Versorgungsinfrastruktur geboten werden.

>> Gesetzesauszug zur Bäderregelung (pdf)

Was bedeutet dies für Schönberg und Umgebung?

Jeder Ort, welcher der Bäderregelung unterliegt, kann "seine eigenen" Öffnungszeiten beantragen.

Wir haben auch für dieses Jahr wieder die 6-stündige Sonntags-Öffnung für die Zeit von jeweils 11.00 - 17.00 Uhr beantragt.

Diese Öffnungszeit hat sich in den letzten Jahren bewährt und führte zu einer positiven Resonanz bei den Kunden.