Liebe Mitglieder und Inhaber von Einzelhandels-Betrieben,
hiermit möchten wir auf eine vorläufige neue Änderung der Bäder-Regelung hinweisen.
In der neuen Ersatzverkündung vom 2.Mai.2020 ist die Bäderregelung bis zum 18.Mai ausgesetzt.
Die Geschäfte müssen damit auch in den Bäderorten in SH Sonntags geschlossen bleiben.
Die Begründung des Ministeriums SH lautet:
Solange Üvernachtungstourismus in SH nicht zulässig ist, besteht auch kein Bedarf für die Bäderverordnung. Die Bäderverordnung hat ja als einzige Begründung für ihre Existenz, dass die anreisenden Touristen sich auch am Anreisetag, wenn der auf einen Sonntag fällt, versorgen können.( …so die Begründung)
Die entsprechende Verordnung finden Sie unter: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200502_VOAenderungBaederVO.html
Mit freundlichen Grüßen
DER VORSTAND
Knut Lindau
1.Vorsitzender