Corona-Infos

Wissenswertes und Informationen rund um die Pandemie

Bitte beachten Sie:

Wir können mit den hier nachstehend veröffentlichten Informationen keine Vollständigkeit der Sachlage abbilden. Ebenso wenig stellt die Bereitstellung dieser Informationen eine Rechtsberatung - auch nicht im weitesten Sinne - dar! Wir möchten Sie lediglich im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Inhalten versorgen, die uns zur Kenntnis gelangt sind. Bitte informieren Sie sich auch zusätzlich und verbindlich bei den dafür zuständigen Stellen.

Informationen zur Kurzarbeit

Sehr geehrte…,

wie telefonisch besprochen erhalten Sie unter folgendem Link weiterführende Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen. Bitte lesen Sie die Informationen dort aufmerksam durch und sehen Sie sich die Videos vollständig an.

Der folgende Link enthält ergänzend aktuelle Informationen zur Kurzarbeit im Hinblick auf das Corona-Virus: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus.

Die Beantragung von KUG erfolgt in zwei Stufen: In der ersten Stufe ist der Arbeitsausfall anzuzeigen, in der zweiten Stufe werden dann die Erstattung der konkret durch den Betrieb verauslagten Beträge für das Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und kurzfristig ausgezahlt; einige Monate später erfolgt schließlich eine abschließende Prüfung der Zahlungen.

Für die Anzeige ist wichtig, dass sie bis Ende des Monats eingeht, in dem der erste Arbeitsausfall stattfand. Das Formular zur Anzeige finden Sie unter dem oben genannten Link.

Wichtig ist der rechtzeitige Eingang der Anzeige.

Gemäß § 99 (2) SGB III wird Kurzarbeitergeld frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.

Bitte beachten Sie, dass eine ausführliche Begründung für meine Entscheidung hilfreich ist.

Senden Sie mir die Anzeige bitte unterschrieben zu.

Dies können Sie gern per Mail oder Fax machen. Die Kontaktdaten sind dieser Mail zu entnehmen.

Möchten Sie die Anzeige per Mail senden, verwenden Sie bitte den Mail Kontakt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, unsere eServices zu nutzen und die Anzeige online einzureichen. Hierfür ist eine einmalige Registrierung beim Arbeitgeberservice (Tel.: 0800- 4 5555 20) der Agentur für Arbeit unter Angabe Ihrer Betriebsnummer erforderlich. Über Ihren Online Account können Sie später dann die Anträge stellen, Nachrichten senden und empfangen, Sie haben einen Überblick über Dokumente und bewilligte Leistungen.

Alle weiteren Vordrucke/ Formulare zum Kurzarbeitergeld finden Sie unter dem o.g. Link im Downloadcenter.

Weitere konkrete Fragen können Sie direkt an den Operativen Service der Arbeitsagentur Kiel richten:

 

Agentur für Arbeit Kiel

Operativer Service

Team 031

 

Tel.: +49 (4321) 943 103

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Fax: +49 (4321) 943 301

 

Postanschrift:

Bundesagentur für Arbeit

Operativer Service Kiel

D-24131 Kiel

 

www.arbeitsagentur.de