Aktuelle Informationen - zugestellt durch die Tourist Info Schönberg:
"Liebe Tourismusakteure Schönbergs,
kurz vor Beginn des Wochenendes möchte ich Sie über verschiedene, kürzlich verabschiedete Hilfs- und Entlastungsangebote des Landes und des Bundes informieren. Darüber hinaus sende ich Ihnen einen Link zu einer Digitalisierungsbefragung des Bundeswirtschaftsministeriums.
Übersicht:
- Zweitantrag im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds für Beherbergungs- und Gaststättengewerbe möglich
- Aktuelle Informationen der Treurat GmbH
- Reopen EU
- Beihilfe verlängert
- Land stockt Weiterbildungsbonus auf
- Digitalisierungsbefragung des Bundeswirtschaftsministeriums
1. Zweitantrag im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds für Beherbergungs- und Gaststättengewerbe möglich
Ab sofort ist im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds eine weitere Förderung im Rahmen eines Zweitantrages möglich. Sollten die bisher bereitgestellten Darlehensmittel nicht ausreichen, um den durch die Corona-Krise entstandenen Liquiditätsengpass zu decken, können Betriebe aus dem Beherbergungs- und Gaststättengewerbe nun einen zweiten Darlehensantrag stellen.
Alle bisher geltenden Bedingungen bleiben bestehen. Das sind zum Beispiel die obligatorische Beteiligung der Hausbank in Höhe von 10 %, die Antragstellung über die Hausbank oder ein Darlehensbetrag von insgesamt max. 750 TEUR bzw. max. 25 % des Jahresumsatzes 2019 / Planumsatz 2020. Der Mindestdarlehensbetrag für den Zweitantrag beträgt 15 TEUR. Dabei erfolgt eine Anrechnung von bisher erhaltenden Mitteln aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds. Darüber hinaus werden freie De-minimis-Beihilfewerte benötigt, um über den Zweitantrag eine zusätzliche Förderung nutzen zu können. Unverändert gilt, dass der Gesamtbetrag der einem Unternehmen in den Jahren 2018-2020 gewährten De-minimis-Beihilfen 200 TEUR nicht übersteigen darf.
Bitte achten Sie bei der Antragstellung auch darauf, dass der Antrag als Zweitantrag kenntlich gemacht wird. Außerdem muss die dazugehörige De-minimis-Erklärung bereits gewährte Fördermittel, auch aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds, berücksichtigen.
Die IB.SH hat ihre FAQ entsprechend aktualisiert und das Antragsformular überarbeitet.
https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandssicherungsfonds
Ansprechpartner für Unternehmen und weitere Multiplikatoren wenden sich mit ihren Fragen bitte direkt an die IB.SH Förderlotsen (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Quelle: IB.SH, Update - Zweitantrag im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds möglich, 02.07.2020.
2. Aktuelle Informationen der Treurat GmbH
Im Merkblatt der Treurat vom 22.06.2020, in dem auf die geplanten Änderungen zum 2. Corona-Steuerhilfegesetz, zur weiteren Überbrückungshilfe und zur Umsatzsteuer-Absenkung hingewiesen wurde. Diese Regelungen sind nunmehr verabschiedet. Dabei haben sich folgende Änderungen ergeben:
a. Die Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020
Gegenüber dem Stand vom 22.06.2020 haben sich neben einzelnen speziellen Punkten drei wesentliche Änderungen ergeben:
• Nicht-Beanstandung von zu hoch ausgewiesener Vorsteuer für Lieferungen und Leistungen im Monat Juli. Innerhalb der Unternehmerkette darf eine (fälschlicherweise) zum bisherigen Steuersatz (19% bzw. 7%) ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden, sofern der leistende Unternehmer diese auch abführt.
• Der Bundesrat hat parallel zur Verabschiedung des Gesetzes einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem er u. a. fordert, dass
• eine temporäre Aussetzung der Belegausgabepflicht oder eine Stellungnahme des BMF kommt, um Verstöße gegen die Pflicht, die sich durch die Umstellung ergeben, sanktionslos möglich zu machen,
• eine Fristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Das aktualisierte Merkblatt vom 01.07.2020
b. Die neue Überbrückungshilfe
Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sich der Starttermin für die Beantragungsmöglichkeiten der neuen Überbrückungshilfe vorbehaltlich einer Einigung unter den Bundesländern auf den 08.07.2020 verzögert. Die Beantragungen müssen über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei den jeweiligen Landesstellen erfolgen. Diese stehen noch nicht in allen Ländern fest, in Schleswig-Holstein wird es wohl das Wirtschaftsministerium sein,
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Wirtschaft/corona_ueberbrueckungshilfe.html
Der Antragsvordruck mit Erläuterungen und ein FAQ-Katalog befinden sich in Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern.
Darüber hinaus hat das Land Schleswig-Holstein gestern ein weiteres Landes-Programm „Härtefall-Fonds“ mit einem Volumen von insgesamt 80 Mio. € angekündigt. Dieses Pro-gramm soll solche Betriebe erreichen, die von keiner der bisher aufgelegten Fördermaßnahmen erreicht wurden. Im Wesentlichen handelt es sich aber auch hierbei um zusätzliche Dar-lehen und in untergeordnetem Umfang um stille Beteiligungen des Landes. Erste Informationen sind hier zu finden:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/_startseite/Arti-kel2020/III/200701_Corona_Haertefallfonds.html
Quelle: Treurat GmbH, 02.07.2020.
3. Reopen EU
Die Webseite der EU bietet Reiseinformationen in der EU. Anbieter in den Destinationen können dort Gutscheine anbieten, die Reisende vorab erwerben können – eine gute Möglichkeit, auf das eigene Angebot aufmerksam zu machen. Wer Interesse hat, als Partner für einen solchen Gutschein auf der Webseite geführt zu werden, kann sich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
https://reopen.europa.eu/de/map/DEU
Quelle: 45. DTV-Rundschreiben zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den Tourismus, 03.07.2020.
4. Beihilfe verlängert
Die Europäische Kommission verlängert einige EU-Beihilfevorschriften, die andernfalls Ende 2020 auslaufen würden. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen abzufedern, hat die Kommission am 02.07.2020 nach Konsultation der Mitgliedstaaten beschlossen, auch gezielte Anpassungen an diesen Vorschriften vorzunehmen. Zu diesem Zweck hat sie eine neue Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung sowie eine Mitteilung zu sieben Beihilfeleitlinien, darunter der Leitlinie für Regionalbeihilfen, angenommen.
https://ec.europa.eu/germany/news/20200702-beihilferegeln-corona_de
Quelle: 45. DTV-Rundschreiben zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den Tourismus, 03.07.2020.
5. Land stockt Weiterbildungsbonus auf
Rückenwind für die Weiterbildung von Beschäftigten, Freiberuflern, Inhabern von Kleinstbetrieben oder Auszubildenden in Schleswig-Holstein: Ab sofort werden die Förderbedingungen des „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ nochmals verbessert. Die Obergrenze der Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen, die bisher bei 3.000 Euro lag, entfällt. Außerdem besteht jetzt die Möglichkeit, den Weiterbildungsbonus mehr als einmal in der aktuellen Förderperiode in Anspruch zu nehmen. Durch den Weiterbildungsbonus werden bis zu 50 Prozent der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde.
Der Förder-Höchstbetrag beim Weiterbildungsbonus ist auf 1.500 Euro gedeckelt, auch wenn die Weiterbildungsmaßnahme mehr als 3.000 Euro kostet. Die über die Förderung von 50 Prozent der Kosten hinausgehenden Aufwendungen zahlt der Arbeitgeber.
Nach den Worten von Arbeitsminister Dr. Bernd Buchholz habe sich das Land angesichts der Belastungen durch die Corona-Pandemie für Betriebe, freiberuflich Tätige und Weiterbildungseinrichtungen für die Ausweitung der Förderkriterien entschieden. „Damit leisten wir in schwierigen Zeiten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung von Weiterbildung. Die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für den Weiterbildungsbonus wurden zudem um 1,9 Millionen Euro auf insgesamt 8,9 Millionen Euro bis Ende 2021 erhöht.“ Für das Land sei Weiter-bildung nach wie vor die erste Antwort auf den Fachkräftebedarf – und damit ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Landes.
Bisher wurden mit dem Weiterbildungsbonus bereits über 6.000 Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen bewilligt. Die Antragsunterlagen für den Weiterbildungsbonus können auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein www.ib-sh.de heruntergeladen werden.
Quelle: Medien-Information des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, 03.07.2020.
6. Digitalisierungsbefragung des Bundeswirtschaftsministeriums
Das IW Köln führt im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine großangelegte Befragung durch. Je mehr Unternehmen dabei sind, um so bessere Ergebnisse bekommen wir auch für unsere Branche oder Region. Die Teilnahme an der Befragung ist sehr einfach. Sie müssen sich nur registrieren. Dort finden Sie auch ein Empfehlungsschreiben des BMWi und eine Beschreibung des Gesamtvorhabens.
https://iwkoeln.uzbonn.de/iw-zukunftspanel/
Quelle: 45. DTV-Rundschreiben zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den Tourismus, 03.07.2020."