Corona-Infos

Wissenswertes und Informationen rund um die Pandemie

Bitte beachten Sie:

Wir können mit den hier nachstehend veröffentlichten Informationen keine Vollständigkeit der Sachlage abbilden. Ebenso wenig stellt die Bereitstellung dieser Informationen eine Rechtsberatung - auch nicht im weitesten Sinne - dar! Wir möchten Sie lediglich im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Inhalten versorgen, die uns zur Kenntnis gelangt sind. Bitte informieren Sie sich auch zusätzlich und verbindlich bei den dafür zuständigen Stellen.

Infos aus der Staatskanzlei

Liebe Tourismusakteure,

soeben erreicht uns eine Presseinformation der Staatskanzlei:

Medien-Information
30. Oktober 2020  

Urlauber müssen spätestens am 2. November abreisen - Übergangsregelung für Nordsee-Inseln und Halligen bis 5. November

KIEL. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass "Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt" werden. 
Für Schleswig-Holstein gilt vor dem Hintergrund dieses Beschlusses, dass mit wenigen Ausnahmen für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden. Die Landesregierung hat damit heute (30. Oktober) zugleich klargestellt, dass die Abreise aller Gäste, die aus touristischen Gründen in Schleswig-Holstein sind, bis spätestens zum 2. November erfolgen muss. 

Für die Nordsee-Inseln und Halligen wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Fährverkehr sowie den Autozügen und der Deutschen Bahn eine Übergangsregelung zur Abreise geschaffen. Damit soll der Abreiseverkehr entzerrt werden. Hier hat die Rückreise spätestens bis zum 5. November zu erfolgen.

Einzelheiten zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie regelt eine Landesverordnung, die bis Sonntag, 1. November erarbeitet und dann veröffentlicht wird. In-Kraft-Treten wird die neue Verordnung am Montag. 

Ergänzende Erläuterung: Erlaubt bleibt weiterhin eine Beherbergung aus beruflichen Gründen, sozial-ethisch Gründen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung)  oder medizinisch veranlassten Zwecken wie beispielsweise zur Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt.  

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Patrick Kraft  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  |
Tel. 0431 988-1704  |  Fax 0431 988-1977  |  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de  |  Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk