Corona-Infos

Wissenswertes und Informationen rund um die Pandemie

Bitte beachten Sie:

Wir können mit den hier nachstehend veröffentlichten Informationen keine Vollständigkeit der Sachlage abbilden. Ebenso wenig stellt die Bereitstellung dieser Informationen eine Rechtsberatung - auch nicht im weitesten Sinne - dar! Wir möchten Sie lediglich im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Inhalten versorgen, die uns zur Kenntnis gelangt sind. Bitte informieren Sie sich auch zusätzlich und verbindlich bei den dafür zuständigen Stellen.

Infos vom Tourist-Service

Sehr geehrte Gastgeberinnen und Gastgeber,

ab heute gelten in Schleswig-Holstein neue Regeln zur Bekämpfung der Coronapandemie. Die Landesregierung hat die entsprechend überarbeitete Verordnung am 1. November beschlossen. Wie angekündigt setzt Schleswig-Holstein damit den gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten umfassend um. 

 Folgende angepasste Regeln - hier den Tourismus betreffend - gelten mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ab dem 2. November in Schleswig-Holstein:

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Im privaten Raum sind die zulässigen Kontakte ebenfalls auf maximal 10 Personen beschränkt. Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken.
  • Veranstaltungen sind nur noch erlaubt, sofern sie nicht der Unterhaltung dienen, also zum Beispiel zu beruflichen Zwecken. Sie dürfen nur mit entsprechenden Hygienekonzepten stattfinden und die Personenzahl ist begrenzt: Veranstaltungen im öffentlichen Raum, bei denen die Teilnehmenden feste Sitzplätze haben (Sitzungscharakter), dürfen eine gleichzeitige Anzahl von 100 Personen außer-halb und innerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten. Veranstaltungen mit Gruppenaktivität dürfen mit maximal 10 Personen stattfinden. Märkte – mit der Ausnahme von Wochenmärkten (Lebensmittelverkauf) – sind nicht mehr erlaubt.
  • In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Bereiche werden von den zuständigen kommunalen Behörden ausgewiesen. Die bestehende Pflicht unter anderem im Einzelhandel und ÖPNV besteht weiter.
  • Gaststätten sind zu schließen. Ausnahmen gelten nur bei Betriebskantinen und in Beherbergungsbetrieben für die eigenen Hausgäste (hauptsächlich Geschäftsreisende) sowie für die Bewirtung zugelassener Veranstaltungen.
  • Es besteht ein Alkoholverkaufsverbot ab 23.00 Uhr beim weiterhin möglichen Außerhausverkauf von Gaststätten, Tankstellen und anderen Verkaufsstellen.
  • Freizeiteinrichtungen (inkl. Zoos, Tierparks und Aquarien, Kinos, Theater, Spiel-hallen, Spielbanken, Museen) werden für den Publikumsverkehr geschlossen mit Ausnahme von freizugänglichen Spielplätzen. Bibliotheken sind keine Freizeiteinrichtungen.
  • Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen.
  • Beherbergungsbetriebe werden grundsätzlich geschlossen und nur noch zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken zugelassen. Eine Abreise muss bis zum 2. November erfolgen, auf den Nordseeinseln und den Halligen bis zum 5. November, um Ansammlungen bei der Abreise zu vermeiden. Die entsprechenden Kreise haben ergänzend eine Verfügung für eine gestaffelte Abreise von den Nordseeinseln und Halligen angekündigt.

Danach werden Touristen von den Nordseeinseln (Nordfrieslands) abreisen müssen 

- bis zum 5. November, sofern sie bereits vor dem 29. Oktober beherbergt wurden, 

- bis zum 4. November, sofern sie ihren Aufenthalt am 29. oder 30. Oktober begonnen haben, 

- bis zum 3. November, sofern sie ihren Aufenthalt ab dem 31. Oktober begonnen haben. 

Mit der engen Ausnahme des Sozial-ethischen sind beispielsweise unabweisbare Übernachtungen anlässlich der Teilnahme an Bestattungen/Trauerfeiern oder bei einer Sterbebegleitung gemeint. Bei der Ausnahme der medizinischen Gründe ist beispielsweise die Begleitung von Kindern bei einem Krankhausaufenthalt miterfasst.

  • Für Reisebusse werden die Voraussetzungen an das aktuelle Infektionsschutz-geschehen angepasst: es gilt eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht sowie die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung und der Anwendung eines Hygienekonzepts. Für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr gilt weiterhin die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Bei Versammlungen unter freiem Himmel (Genehmigung nach Versammlungs-recht) mit mehr als 100 Teilnehmenden sowie Versammlungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Teilnehmenden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern nicht die Vorgaben aus § 5 Abs. 5 eingehalten werden.

Die Regeln sind zumeist bußgeldbewehrt entsprechend des gültigen Bußgeldkataloges. Die zuständigen Ordnungsbehörden werden von der Landespolizei im Rahmen des allgemeinen Aufgabenvollzugs unterstützt. Sie können darüber hinaus bei Bedarf Amtshilfe bei der Landespolizei zur Erhöhung der Kontrolldichte beantragen. Dazu wurde zwischen Land, Polizei und Kommunen ein entsprechendes Verfahren vereinbart. Anforderungen an die Bundespolizei werden über die zentrale Stelle (Lagezentrum) der Landespolizei koordiniert.

Hinweis:

Die Verordnung wird unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.de veröffentlicht und gilt bis zum 29. November. Fragen und Regeln lassen sich häufig mit Hilfe des Verordnungstextes klären. Falls dieser nicht weiterhilft: unter dem eigentlichen Verordnungstext steht eine ausführliche Begründung zu jedem Paragrafen, die häufig praktische Beispiele und Aufzählungen enthält. Auf den Internetseiten lässt sich mit dem Befehl Strg „F“ auch die Stichwortsuche aktivieren, die schnell zu bestimmten Begriffen innerhalb der Verordnung inklusive Begründung führen kann. Darüber hinaus werden bis Montag Fragen und Antworten auf den Seiten der Landesregierung veröffentlich.

Unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-allgemeinesfinden Sie zudem eine Liste mit Links zu den Kreisen und kreisfreien Städten, die dort auch Informationen zu den ausgewiesenen Gebieten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung veröffentlichen werden. Grundsätzlich gilt dazu die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes, Alltagsmaske auf.

Quelle: Auszug aus der Presseinformation der Landesregierung Schleswig-Holstein, 01.11.2020.

 

Unser weiteres Vorgehen für Sie als Partner der Zentralen Zimmervermittlung:

 

  • Wir nehmen mit unseren gemeinsamen Gästen telefonisch Kontakt auf, um sie zu informieren, die Beherbergung zu stornieren und derzeit anwesende Gäste zur Abreise aufzufordern. 
  • Selbstverständlich bieten wir aktiv Umbuchungen an.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie bei Eigenbelegungendringend Ihre Gäste informieren, die Beherbergung stornieren und derzeit anwesende Gäste zur Abreise bisspätestens Montag, 02.11.2020 auffordern. 
  • Wir werden die derzeit laufenden Buchungen aus diesem Grund mit dem heutigen Tag beenden. Ggfs. zu viel gezahlte Mietentgelte werden den Gästen zurückerstattet. 
  • Alle Buchungen mit Anreise bis zum 29.11.2020 werden kostenfrei storniert. Gezahlte Mietentgelte werden vollständig zurückerstattet.
  • Ihr Belegungskalender wird durch uns systembedingt bis zum 30.11.2020 gesperrt. Bitte seien Sie aufmerksam und behalten Ihren Belegungskalender im Blick. Sollten Sie eine buchbare Lücke entdecken (bzw. sollten Sie eine Eigenbelegung löschen), geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung, so dass wir diese dann ebenfalls sperren können.

 

Für Publikumsverkehr im November geschlossen:

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Dienststellen des Tourist-Service Ostseebad Schönberg in Kalifornien und Schönberger Strand, sowie die Kultur- und Veranstaltungsabteilung von heute an bis Ende November ihre Standorte für den Publikumsverkehr schließen. Wir stehen Ihnen unter 04344/ 4141-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! auch weiterhin zur Verfügung. Ebenfalls erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen der Kultur- und Veranstaltungsabteilung unter 04344-3015240 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

Alle für November geplanten Veranstaltungen aus der Programmreihe „Schönberg kulturell“ werden in das kommende Jahr verschoben. Das Sprüttenhuus im Ortskern Schönbergs wird ebenfalls bis Ende November für die Öffentlichkeit und für Vereinsaktivitäten geschlossen.

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Sandra Roman

 

Tourist-Service Ostseebad Schönberg 

(Eigenbetrieb der Gemeinde Schönberg/Holst.)