Liebe Tourismusakteure,
- Neue Verordnung tritt heute in Kraft.
- Die Dienststellen des Tourist-Service haben im November 2020 geschlossen
- Die November-Veranstaltungen der Reihe Schönberg kulturell werden in 2021 verlegt
- Abfrage des Außer-Haus-Verkaufs
Zu 1.: Die Landesregierung hat eine neue Verordnung herausgebracht. Die wichtigsten Regelungen für den Tourismus und die Verordnung im Wortlaut finden Sie untenstehend.
Zu 2.: Wir schließen unsere Dienststellen am Schönberger Strand und Kalifornien für den Publikumsverkehr. Persönliche Termine mit MitarbeiterInnen können telefonisch unter (0 43 44) 41 41 -0 vereinbart werden.
Sie erreichen uns in der Zeit von Mo – Fr von 9.00 – 13.00 Uhr und zusätzlich am Mo, Di, Do von 14.00 – 16.00 Uhr.
Neben dem Tourist-Service sind auch die Nawimenta, das Bürgerzentrum „Sprüttenhuus“ und die Alte Apotheke von der Schließung betroffen.
Zu 3.: Gemäß der neuen Landesverordnung dürfen Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter im November 2020 nicht stattfinden. Die Veranstaltungen des Ostseebad Schönbergs werden in das Jahr 2021 verlegt.
Eine Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie ebenfalls nachstehend.
Zu 4.: Durch die zwangsweise Schließung der gastronomischen Betriebe werden einige von Ihnen sicher das Außer-Haus-Geschäft erwägen oder vielleicht erweitern. Losgelöst von der Umfrage zu diesem Thema durch die Kieler Nachrichten, möchte ich Ihnen anbieten, Ihr Angebot mit Ihrer Speisekarte oder einem Link zu Ihrer persönlichen Website auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Sollten Sie keinen eigenen Social-Media-Auftritt betreiben, werde ich Ihr Angebot auch gern in einem Post unserer Seite erwähnen. Sollten Sie Fragen zur Einrichtung eines eigenen Facebook-Auftritts haben, berate ich Sie ebenfalls gern.
Abschließend kann ich Ihnen, im Namen des gesamten Teams, alles Gute und vor allem Gesundheit für Sie, Ihre Familien und Ihre Unternehmen wünschen.
> Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2