Corona-Infos

Wissenswertes und Informationen rund um die Pandemie

Bitte beachten Sie:

Wir können mit den hier nachstehend veröffentlichten Informationen keine Vollständigkeit der Sachlage abbilden. Ebenso wenig stellt die Bereitstellung dieser Informationen eine Rechtsberatung - auch nicht im weitesten Sinne - dar! Wir möchten Sie lediglich im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Inhalten versorgen, die uns zur Kenntnis gelangt sind. Bitte informieren Sie sich auch zusätzlich und verbindlich bei den dafür zuständigen Stellen.

Aktuelle Info - Tourist-Service

Mail vom 15.12.2020

"Liebe Tourismusakteure,

Inhalt:
1. Neue Verordnung
2. Informationen der Treurat GmbH zu den aktuellen Hilfen
3. Öffnungszeiten des Tourist-Service 2021

Zu 1.: Sicher haben Sie es schon der Berichterstattung der Medien entnommen. Ab morgen gilt ein harter Lockdown. Die Verordnung im Wortlaut finden Sie im Anhang dieser Mail.
Kernpunkte der weiteren Maßnahmen, die den Tourismus betreffen, sind:

• Bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten werden dabei nicht mitgezählt.

• Vom 24. bis 26. Dezember gilt eine bundesweite Weihnachtsregelung: Dann darf der eigene Hausstand im privaten Raum zusätzlich vier Personen aus dem engsten Familienkreis empfangen. Auch hier gilt: Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Es gibt in der Weihnachtsregelung keine Haushaltsbeschränkung, aber es gilt weiterhin die dringliche Bitte, Kontakte in der Woche davor auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken.

• Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen - mit Ausnahmen (z.B. Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte, Weihnachtsbaumverkäufe).

• Baumärkte sind ebenfalls zu schließen, können aber wie alle Einzelhandelsgeschäfte Abhol- und Lieferservices anbieten. Auch Abhol- und Lieferdienste der Gastronomie bleiben weiterhin möglich.

• Auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf sonstigen Flächen, auf denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, dürfen Feuerwerkskörper nicht verwendet werden; die Bundesregierung hat angekündigt, dass der Verkauf von Pyrotechnik in diesem Jahr generell verboten werden soll.

• Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind landesweit in der Öffentlichkeit untersagt.

• Veranstaltungen sind bis auf wenige Ausnahmen untersagt (z.B. falls diese zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind)

• An Versammlungen dürfen künftig maximal 100 Personen (draußen) bzw. 50 Personen in geschlossenen Räumen teilnehmen

• Schließung sämtlicher Freizeit- und Kultureinrichtungen

Quelle: Ausschnitt aus der Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein, 14.12.2020.


Zu 2.: Im zweiten Anhang dieser Mail finden Sie aktuelle Informationen der Treurat GmbH im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise und den bereitgestellten Hilfen.


Zu 3.: Wie bereits kommuniziert bleiben unsere Dienststellen bis zum 10. Januar 2021 für Besucherverkehr geschlossen. Darüber hinaus wird unsere Dienststelle in Kalifornien ab Februar wegen Umbaumaßnahmen schließen.
Gerne überreichen wir Ihnen im zweiten Anhang die Übersicht der regulär geplanten Öffnungszeiten für kommendes Jahr.


Sollten Sie keine weiteren Mail mit Informationen von uns wünschen, melden Sie sich bitte. Ich werde Sie umgehend aus dem Verteiler entfernen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jessica Struß"

 

Anhänge:

1. Die Verordnung im Wortlaut

2. Informationen der Treurat GmbH

3. Öffnungszeiten 2021