Corona-Infos

Wissenswertes und Informationen rund um die Pandemie

Bitte beachten Sie:

Wir können mit den hier nachstehend veröffentlichten Informationen keine Vollständigkeit der Sachlage abbilden. Ebenso wenig stellt die Bereitstellung dieser Informationen eine Rechtsberatung - auch nicht im weitesten Sinne - dar! Wir möchten Sie lediglich im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Inhalten versorgen, die uns zur Kenntnis gelangt sind. Bitte informieren Sie sich auch zusätzlich und verbindlich bei den dafür zuständigen Stellen.

Neue Infos vom Touristservice Schönberg

Stand: 17.4.2021


Liebe Tourismusakteure,

mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die folgenden Themen informieren:

  1. Update zu Corona-Hilfen
  2. Änderung des Infektionsschutzgesetzes/der Arbeitsschutzverordnung
  3. Schleswig-Holstein: Touristische Modellprojekte verzögern sich – Sylt stellt seine Teilnahme infrage
  4. Bundesnotbreme: Bund bleibt Deutschlandtourismus versprochenen Strategie schuldig


Zu 1.:
Überbrückungshilfe III
Durch Pressemitteilungen des BMWi und des BMF wurde angekündigt, die Überbrückungshilfe III zu verbessern, die Umsetzung steht derzeit noch aus. Diese Verbesserungen betreffen

a) Detailverbesserungen im Rahmen der bisherigen Regelungen, insb. − wird klargestellt, dass Soloselbständige ein nachträgliches Wahlrecht zwischen der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe erhalten.

− wird klargestellt, dass auch „junge“ Unternehmen (Gründungsdatum bis zum 31.10.2020) und Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften antragsberechtigt sind.
− wird Antragstellern in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit eingeräumt statt des jeweiligen Vergleichsmonats 2019 u. U. auch den Durchschnittsumsatz des ganzen Jahres 2019 oder eines Quartals in 2019 heranzuziehen. Diese begründeten Härtefälle müssen aber detailliert dargelegt wer-den.
− wird voraussichtlich klargestellt, dass auch die Aufrüstung der Kassensystem zur Erfüllung der formalen Fiskalanforderungen als begünstigte Fixkosten gelten,

− gibt es Verbesserungen bei den Abschreibungsregelungen für verderbliche und Saisonware. Diese werden auf Hersteller und Großhändler sowie auch für sog. professionelle Verwender (als Beispiele werden der Verkauf von Produkten in Kosmetikstudios oder Frisörsalons genannt) ausgeweitet.

− gibt es Verbesserungen bei den Sonderregelungen für die Pyrotechnik- , die Reise- und die Veranstaltungsbranche. Bei Unternehmen der Reise- und Veranstaltungsbranche soll zusätzlich zu der bisher schon ansetzbaren Personalkostenpauschale eine weitere Pauschale von 20% der Lohnsumme des entsprechenden Monats 2019 angesetzt werden können. Darüber hinaus können Unternehmen der Veranstaltungsbranche bestimmet Ausfall- und Vorbereitungskosten ansetzen.

b) die Einführung eines sog. Eigenkapitalzuschusses. Es wurde immer wieder kritisiert, dass „nur“ Teile der Fixkosten bezuschusst werden, aber damit Unternehmer, z. B. Einzelunternehmer, keinerlei Möglichkeit haben, aus Gewinnen den Lebensunterhalt zu bestreiten. Diesem will man nun wohl mit dem sog. EK-Zuschuss begegnen. Dieser soll als pauschaler Zuschlag zu den bezuschussten Fixkosten ausgestaltet wer-den. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% in mindestens 3 Monaten im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021. Der Zuschuss beträgt dann:
Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent Höhe des Zuschlags
1. und 2. Monat Kein Zuschlag
für den 3. Monat 25 Prozent
für den 4. Monat 35 Prozent
für den 5. und jeden weiteren Monat 40 Prozent


der vorher ermittelten Fixkosten, allerdings wohl nur der förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11, also ohne Kosten für Azubi, Hygienemaßnahmen, bauliche Modernisierungsmaßnahmen, Digitalisierung, Marketingkosten sowie den pauschalen Personalkostenzuschlag von 20% auf die sonstigen Fixkosten. Bei Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten haben, gelten die ersten beiden Monate voraussichtlich als mit mindestens 50% Umsatzrückgang erfüllt.

Überbrückungshilfe IV (?)
Auf dem Wirtschaftsgipfel am 08.04.2021 wurde von Seiten des BMWi deutlich gemacht, dass die Überbrückungshilfe, soweit notwendig, auch über den 30.06.2021 bis zum Jahresende 2021 verlängert werden kann.

Neustarthilfe für Soloselbständige
Die Neustarthilfe kann seit Ende März/Anfang April auch für Kapitalgesellschaften und dem-nächst auch für Personengesellschaften beantragt werden, wenn sich mehrere Soloselbständige in einer solchen Gesellschaft zusammengeschlossen haben. Der Höchstbetrag von bis zu 7.500 € kann dann ggf. auch mehrfach gewährt werden (Höchstbetrag dann 30.000 €).

November- und Dezemberhilfe
Die Frist für die Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe endet am 30.04.2021. Wir bitten um Beachtung. Ob es zu der von den Verbänden und Kammern geforderten Fristverlängerung kommt, ist derzeit offen.

Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe zulässig
Mit Urteil vom 10.03.2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH – VII ZB 24/20) entschieden, dass es sich bei einer auf ein Pfändungsschutzkonto ausgezahlten Corona-Soforthilfe um eine nicht pfändbare Forderung handelt. Ob dies auch für andere Bankkonten und für alle Corona-Hilfen gilt, ist damit noch nicht endgültig geklärt.

Zu 2.:
Mittlerweile zeichnet sich ab, dass der Bund einige Bereiche der Pandemiebekämpfung durch bundeseinheitliche Maßnahmen zentraler lenken will. Das soll durch eine gleichzeitige Änderung des Infektionsschutzgesetzes (InfSG) und der Arbeitsschutzverordnung erfolgen. Dabei zeichnen sich für die Unternehmen folgende bedeutende Punkte ab:
− „Ausgangssperre“: Wenn eine „Sieben-Tage-Inzidenz“ von 100 (je 100.000 Einwohner) an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird, soll ab dem übernächsten Tag der Aufenthalt zwischen 21.00 und 5.00 Uhr außerhalb der Wohnung grundsätzlich verboten werden, begründete Ausnahmen gibt es u. a. aus medizinischen oder beruflichen Gründen.

− Unter den gleichen Voraussetzungen sollen Gaststätten, Freizeiteinrichtungen, Ladengeschäfte (wie bisher ohne Lebensmittelhandel), Theater u. ä. sowie Sportstätten (wie bis-her ohne kontaktlosen Individualsport) geschlossen werden.

− Homeoffice: …“Der Arbeitgeber hat es den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder ähnlichen Tätigkeiten zu ermöglichen, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen…….“ (Hinweis: Bieten Sie dies zur Dokumentation am besten schriftlich, z.B. per Mail, an).

− Bereitstellung von Schnelltest-Möglichkeiten: Die Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern regelmäßig Test-Möglichkeiten anzubieten (für die Mitarbeiter soll es aber keine Testpflicht geben). (Hinweis: Bieten Sie dieses aus Dokumentationsgründen am besten schriftlich, z.B. per Mail, an.)

− Die Umsetzung soll möglichst schnell (noch diese Woche?) kommen, allerdings müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Zu 3.:
Die touristischen Modellprojekte in Schleswig-Holstein werden sich verzögern – voraussichtlich gehen nur die Schlei-Region und die Stadt Eckernförde zum angedachten Termin am 19. April in die Umsetzung.

Die Modellregionen, die mit wissenschaftlicher Begleitung in Schleswig-Holstein zeigen sollen, dass Tourismus auch in der Corona-Pandemie möglich ist, starten teilweise nun später als geplant. Grund: die steigenden Infektionszahlen. Zum ursprünglich angedachten Termin am 19. April geht voraussichtlich nur die Schlei-Region sowie die Stadt Eckernförde in die Umsetzung. Die Lübecker Bucht nennt für ihren Auftakt nun den 26. April, Büsum den 10. Mai. Der Kreis Nordfriesland mit Sylt hatte von vornherein erst den Mai anvisiert – wobei Deutschlands Promi-Insel nun ganz aus dem Projekt auszusteigen droht. Unter anderem die Sylter Bürgermeister, die Tourismuschefs und die Vereinigung Sylter Unternehmer haben entschieden, dass das Konzept der Modellregion Sylt „nicht umsetzbar“ sei. Als Grund wird angeführt, dass das Land Schleswig-Holstein „nicht die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen“ habe. Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) wies den Vorwurf umgehend zurück. Voraussetzung für alle Projekte ist eine stabile Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Bei einer Überlastung des Gesundheitswesens können die Projekte zudem jederzeit von den Gesundheitsämtern abgebrochen werden.

Zu 4.:
Zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), Norbert Kunz:
„Seit mehr als fünf Monaten steht der Deutschlandtourismus still. Bereits in rund zehn Wochen starten die Sommerferien. Aber weder eine Strategie noch ein Plan für den Tourismus sind bisher erkennbar. Völlig unklar bleibt weiterhin, unter welchen Bedingungen der Tourismus unterhalb einer Inzidenz von 100 starten kann. Entgegen allen Ankündigungen wurde bisher nichts von Bund und Ländern vorgelegt. Daran ändert auch die sogenannte Bundesnotbremse nichts, die ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei sehr hohen Infektionszahlen zum Ziel hat.

Der Gesetzentwurf für die sogenannte Bundesnotbremse ist aus Sicht des DTV verfassungsrechtlich sehr problematisch. Eine differenzierte Begründung und Abwägung, warum der Inlandstourismus untersagt wird, sucht man im Gesetzentwurf vergeblich. Dabei müsste nach mehr als einem Jahr Pandemie und fast einem halben Jahr ohne Tourismus detailliert dargelegt werden, warum beispielsweise touristische Übernachtungen im Ausland möglich sind, aber innerhalb von Deutschland in einer Ferienwohnung oder auf einem Campingplatz nicht.

Tausende touristische Betriebe im Deutschlandtourismus stehen mit dem Rücken zur Wand. Die bisherigen Hilfen haben sich vielfach nicht wie versprochen als schnell und unbürokratisch erwiesen. Die Erwartung der Branche, dass es nun zumindest eine bundeseinheitliche Strategie und eine Perspektive gibt, wird weiter ignoriert. Die Bundesregierung bleibt eine Strategie schuldig, trotz aller vorgelegten Konzepte aus der Branche. Ebenso offen bleiben tragfähige Lösungsansätze, wie die Liquidität der klein- und mittelständisch geprägten Branche erhalten bleiben kann. Ein Lichtblick sind die von den Ländern ausgerufenen Modellregionen. Hier können die Akteure und Betriebe mit wissenschaftlicher Begleitung zeigen, dass sicherer Tourismus funktioniert.“

Zu 5.:
Ein Jahr Corona-Pandemie – und immer noch keine Öffnungsperspektive für den Deutschlandtourismus. Welche drastischen Auswirkungen die Pandemie auf die Entwicklung des Tourismus und des Reiseverhaltens 2020 hatte, zeigt die aktuelle Ausgabe der DTV-Broschüre „Zahlen-Daten-Fakten“, welche wir Ihnen im Anhang überreichen.

Quelle: TVSH-Rundschreiben 130 und 131 zur Coronakrise