Corona-Infos

Wissenswertes und Informationen rund um die Pandemie

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Wir können mit den hier nachstehend veröffentlichten Informationen keine Vollständigkeit der Sachlage abbilden. Ebenso wenig stellt die Bereitstellung dieser Informationen eine Rechtsberatung - auch nicht im weitesten Sinne - dar! Wir möchten Sie lediglich im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Inhalten versorgen, die uns zur Kenntnis gelangt sind. Bitte informieren Sie sich auch zusätzlich und verbindlich bei den dafür zuständigen Stellen.

Arbeitgeber müssen zwei Tests pro Woche anbieten

Die Bundesregierung hat durch eine Änderung der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung (siehe zuletzt info-intern Nr. 177/21) die Pflichten der Arbeitgeber abermals verschärft.

Statt bisher 1 Test müssen sie nunmehr allen Beschäftigten 2 Coronatests pro Woche ermöglichen (bisher nur für bestimmte Beschäftigte mit hohem Risiko vorgesehen). Dies trat am 23: April 2021 in Kraft.

Gleichzeitig wurde in dieser Änderungsverordnung die Anordnung von Home-Office aufgehoben, dies wird ersetzt durch die strengere Regelung in § 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (siehe info- intern Nr. 181/21).