Die Bäderverordnung ermöglicht deshalb eine weitgehende Sonn- und Feiertagsöffnung der Verkaufsstellen in den touristisch bedeutsamen Orten Schleswig-Holsteins.
Für gut acht Monate im Jahr können die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden öffnen.
Den Touristen kann somit auch an den meisten Wochenenden eine gute Versorgungsinfrastruktur geboten werden.