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Grundsteuer: Schönberg berät über künftige Hebesätze

KN v. 11.11.2024

Bürgermeister empfiehlt aufkommensneutrale Festlegung – Für private Grundbesitzer dürfte es aber vielfach teurer werden

Schönberg. Seit Langem wird die Neufassung der Grundsteuern in den Kommunen vorbereitet. Das Land Schleswig-Holstein empfiehlt, die Hebesätze so zu wählen, dass es in den Gemeinden nicht zu erhöhten Einnahmen aus der Grundsteuer A und B kommt, die Neufestsetzung also aufkommensneutral ist.

Das heißt nicht, dass es nicht zu Erhöhungen für einige Grundstückseigentümer kommt, während andere vielleicht sogar weniger zahlen müssen. Hintergrund für die Neufestsetzung: Es soll eine gerechtere Bewertung von Grundstücken erfolgen, indem nicht nur die Größe, sondern auch die Lage der Fläche ein Kriterium ist.

Klar ist auch: Die Kommunen müssen der Empfehlung des Landes nicht folgen. Sie können selbst entscheiden, wie sie ihre Hebesätze festlegen wollen. In der Gemeinde Schönberg berät nun am Dienstag, 12. November, 19 Uhr, der Haupt- und Finanzausschuss darüber.

Bürgermeister Peter Kokocinski (SPD) spricht sich in seiner Entscheidungsgrundlage für die Ortspolitiker dafür aus, sich an die Empfehlung des Landes zu halten und die Werte des vom Land vorgelegten sogenannten Transparenzregisters zu übernehmen. Demnach ergibt sich für die Gemeinde Schönberg: Laut Empfehlung des Finanzministeriums Schleswig-Holsteins liegt die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Betriebe) bei 437 Prozentpunkten. Bisher lag sie bei 380. Landwirte müssen also mit einer Anhebung um 57 Prozentpunkte rechnen.

Die Grundsteuer B – also die Steuer für die überwiegende Mehrzahl der Grundeigentümer – liegt laut Empfehlung für die Gemeinde Schönberg bei 489 Prozentpunkten. Bisher betrug der Hebesatz 425 Prozentpunkte. Das bedeutet für die Eigentümer einen Anstieg von 64 Prozentpunkten. Die Gewerbesteuer soll dem Vorschlag des Bürgermeisters zufolge unverändert bei 380 Prozentpunkten bleiben. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Kommune durchaus von den empfohlenen Hebesätzen abweichen kann, wenn dies denn für den Haushaltsausgleich vonnöten sein sollte. Die Versuchung liege also nahe, das bestehende Haushaltsdefizit der Gemeinde Schönberg durch eine stärkere Anhebung der Steuersätze auszugleichen. Doch zum jetzigen Zeitpunkt rate er davon ab. „Wir sollten jetzt die Satzung verabschieden und mit einer klaren Marschrichtung in die Haushaltsberatungen gehen“, so der Bürgermeister. Die Gemeinde könne noch bis zum 30. Juni 2025 ihre Hebesätze anpassen, wenn die Haushaltssituation dies dann erfordere, erklärt der Bürgermeister.

 

Quellenangabe: Ostholsteiner Zeitung vom 11.11.2024, Seite 26