Die Landesregierung hat bis zum 28. März 2021 nochmals die Bäderregelung außer Kraft gesetzt.
Danach dürfen die Einzelhandelsgeschäfte in Schönberg bis zum 28.3.2021 nicht an Sonn- und Feiertagen öffnen.
Was nach dem 28.03. passiert ist noch nicht beschlossen.
DER VORSTAND